Mit dem Hund nach Frankreich

Es gelten die Europäischen Gesundheitsvorschriften.

Ihr Hund muss im Besitz eines gültigen europäischen Heimtierausweises sein. Im europäischen Heimtierausweis wird Ihr Hund durch ein elektronisches System (Chip) oder eine Tätowierung identifiziert und die vorgeschriebene Tollwutimpfung (die mindestens 3 Wochen im Voraus verabreicht werden muss) vermerkt. Erhältlich bei Ihrem Tierarzt.
Ihr Hund muss versichert sein. (Deckt Ihre Haftpflichtversicherung Unfälle/Schäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden?)
Besondere Bestimmungen für Kampf-, Wach- und Schutzhunde, die gefährlich sein können. Es gibt 2 Kategorien namens :
Kategorie I: Kampf- und Wachhunde, die nicht in einer anerkannten Ahnentafel eingetragen sind und vom Körperbau her den Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier („Pitbulls“), Mastiff und Tosa ähneln. Es ist verboten, diese Hunde für einen Aufenthalt in Frankreich mitzunehmen oder sie auf der Durchreise in Frankreich mitzunehmen.

Kategorie II: Die zweite Kategorie von Wach- oder Schutzhunden betrifft reine Hunderassen, die in einer anerkannten Ahnentafel eingetragen sind: Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler und Tosa. Hundeähnliche Rassen und Hunde, die der Rasse Rottweiler ähnlich sind. Es ist erlaubt, diese Hunde für einen Aufenthalt auf oder eine Durchreise durch das französische Hoheitsgebiet mitzubringen. Das Tragen eines Maulkorbs und das Anleinen sind jedoch an öffentlich zugänglichen Orten obligatorisch, und der Besitzer muss auch für dieses Tier versichert sein.

Beide Kategorien sind bei Keraluic nicht willkommen. Um Fehler zu vermeiden, fragen wir bei der Buchung immer nach der Rasse Ihres Hundes. Der Haustierausweis wird bei der Ankunft überprüft.

Die Geschäftsführer von Keraluic haben immer das entscheidende Wort.

Foto:Kampeermeneer